Grabpflege auf den Friedhöfen Rennerod und Emmerichenhain

Amtliche Mitteilung Stadt Rennerod

Die Grabpflege auf unseren Friedhöfen (auch der Bereich um die Gräber) obliegt gemäß unserer Friedhofssatzung den Angehörigen dauerhaft während der gesamten Ruhezeit. Vernachlässigte Grabstätten können auf Rechnung der Angehörigen eingeebnet werden.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Mitarbeiter der Stadt Rennerod nur die Bereiche mähen, die mit dem Rasenmäher befahrbar sind. Die für den Rasenmäher zu engen Flächen zwischen den Gräbern sind von den Angehörigen zu pflegen.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Scharwat
Stadtbürgermeister