Einziehung von Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Rennerod und Ortsteil Emmerichenhain
Die Friedhofssatzung der Stadt Rennerod regelt die Ruhezeiten und damit den Bestand von Gräbern auf den Friedhöfen Rennerod und Emmerichenhain
Danach beträgt die Ruhezeit für Verstorbene 30 Jahre (ab dem 08.07.1988)
Nachdem diese Ruhezeiten bei vielen Gräbern abgelaufen sind, wird gemäß §§ 5 und 17 der Satzung der Stadt Rennerod über die Unterhaltung und Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rennerod vom 03.07.1995 die Einziehung folgender Grabstätten bekannt gegeben:
Reihengrabstätten, bei denen der/die Verstorbene 1994 bestattet wurde, Wahlgrabstätten (Doppelgräber), bei denen der/die zuletzt Verstorbene 1994 bestattet wurde, sind in diesem Jahr zu entfernen.
Die Grabmale und Einfassungen einschließlich der Fundamente sind bis zum 31.10.2024 zu entfernen, nachdem das Eigentumsrecht gegenüber der Stadtverwaltung nachgewiesen wurde.
Über die nicht entfernten Grabmale und Einfassungen wird nach diesem Termin von der Stadtverwaltung verfügt. Die Kosten für die Abräumung der Grabstätten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt.
Rennerod, im Mai 2024
Raimund Scharwat
Stadtbürgermeister