Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Brennholzentnahmen aus den Flächen der Stadt Rennerod in der Gemarkung Rennerod und Emmerichenhain nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch den Stadtbürgermeister oder Revierförster erfolgen dürfen.
Ein eigenständiges, ungenehmigtes Aufarbeiten und Entnehmen von gefällten Bäumen (auch Windwurfholz), Kronenholz oder Holzpoltern, die bereits an den Weg gerückt sind, gelten als Holzdiebstahl und werden strafrechtlich zur Verfolgung gebracht.
gez. Stadtbürgermeister Raimund Scharwat + Revierförster Michael Schmidt