Die Friedhofssatzung der Stadt Rennerod regelt die Ruhezeiten und damit den Bestand von Gräbern auf den Friedhöfen Rennerod und Emmerichenhain
Danach sind:
- die Ruhezeit für Verstorbene zwischen dem 03.05.1977 und dem 07.07.1988 = 35 Jahre >
- die Ruhezeit für Verstorbene zwischen dem 08.07.1988 und dem 31.12.1988 = 30 Jahre
Nachdem diese Ruhezeiten bei vielen Gräbern abgelaufen sind, wird gemäß §§ 5 und 17 der Satzung der Stadt Rennerod über die Unterhaltung und Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rennerod vom 03.07.1995 die Einziehung folgender Grabstätten bekannt gegeben:
Reihengrabstätten, bei denen der/die Verstorbene 1985 bzw. 1990 bestattet wurde, Wahlgrabstätten (Doppelgräber), bei denen der/die zuletzt Verstorbene 1985 bzw. 1990 bestattet wurde, sind in diesem Jahr zu entfernen. Die Grabmale und Einfassungen einschließlich der Fundamente sind bis zum 31.10.2020 zu entfernen, nachdem das Eigentumsrecht gegenüber der Stadtverwaltung nachgewiesen wurde. Über die nicht entfernten Grabmale und Einfassungen wird nach diesem Termin von der Stadtverwaltung verfügt. Die Kosten für die Abräumung der Grabstätten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt.
Rennerod, im April 2020 Scharwat Stadtbürgermeister